die Teilnehmer/innen haben sich schriftlich mit dem Anmeldeformular(siehe Kursanmeldung)anzumelden
mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer/in, dass er/sie die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese vorbehaltlos anerkennt
die Anmeldung für einen Kurs (TK 1-5,
Hobbykurse, Workshops usw.) wird mit Zusendung
der Kursbestätigung/Rechnung gegenseitig
rechtsverbindlich
die Vertragsdauer der Grundkurse (TK 1), Fortgeschrittenenkurse
(TK 2-5), und Workshops entspricht der in den
jeweiligen Kursprogrammen für die einzelnen
Kurse angegebenen Kursperioden. Hobbykurse finden
grundsätzlich fortlaufend während
eines Kalenderjahres statt und für diese
gilt eine Mindestvertragsdauer von 2 aufeinanderfolgenden
Kursperioden. Eine Kursperiode dauert 8 x 1
½ Stunden
die Teilnahme an den Kursen kann von den Anmeldern
nachträglich nicht widerrufen oder vor
Ablauf der jeweiligen Kursperiode bzw. im Falle
vom Hobbykursen vor Ablauf der Mindestvertragsperiode
ohne anerkannten wichtigen Grund gekündigt
werden
KURSVERSCHIEBUNG/-ANNULLIERUNG
wenn für einen Kurs zu wenig Anmeldungen
vorliegen, oder bei Hobbykursen zu viele Kündigungen
erfolgen, behält sich die Dance Factory
GmbH das Recht vor, den Kurs zu verschieben
oder zu annullieren
im Falle der Kursannullierung werden die gezahlten Kurskosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen
ZAHLUNGSMODUS
die jeweils gültigen Kurskosten sind mit dem der Rechnung beiliegendem Einzahlungsschein zu zahlen und die Zahlung muss bis spätestens am genannten Fälligkeitsdatum bei uns eingegangen sein. Nach diesem Datum erfolgt unsererseits eine Zahlungserinnerung mit Nennung einer Nachfrist. Nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist kann Dance Factory GmbH den Rücktritt erklären und die oder den Kursteilnehmer/in vom betreffenden Kurs mit sofortiger Wirkung ausschließen. Die gemäss Gesetz vorgesehenen weiteren Verzugsfolgen bleiben zusätzlich vorbehalten
GENERELLE REGELUNG VERPASSTE LEKTIONEN
nicht besuchte Kurslektionen verfallen, ausgenommen
beim Vorliegen der nachstehend aufgeführten
triftigen Gründen:
ein wichtiger Grund ist, wenn ein/e angemeldeter/e
Kursteilnehmer/in unverschuldet wegen Krankheit,
Unfall oder Militärdienst nicht an Kursen
oder einzelnen Lektionen teilnehmen kann, und
es wird ein Arztzeugnis oder ein Marschbefehl
vorgelegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit,
entweder a) spätestens 3 Tage vor Kursbeginn
eine Ersatzperson zu benennen oder b) einen
berechtigt, nach Absprache mit der Kursleitung
die versäumten Kursstunden in einem Parallelkurs
oder in einer tieferen Kursstufe der betroffenen,
d.h. der gleichen Kursperiode nachzuholen. Bei
Unfall und längerer Krankheit kann das
Nachholen von Kursstunden ausnahmsweise auch
nach Ablauf der bezahlten Kursperiode erfolgen
im Falle einer nachträglich, unvorhersehbaren
Verschiebung eines Ferientermins kann die Kursleitung
die vorstehend für Krankheit, Unfall oder
Militärdienst genannte Regelung der Nennung
einer Ersatzperson oder eines Gutscheins für
das Nachholen ebenfalls für anwendbar erklären,
vorausgesetzt, a) der Kursteilnehmer hat die
Verschiebung eines Ferientermins nicht selbst
zu vertreten und b) eine entsprechende Meldung
an die Kursleitung ist spätestens 3 Tage
vor Kursbeginn erfolgt
weitere Ausnahmen liegen im Ermessen der Dance
Factory GmbH
beim Nachholen hat man keinen Anspruch darauf,
dass das verpasste Kursprogramm nochmals gezeigt
wird. Mit der Gewährung des Nachholens
wird nur das Verfallen der verpassten Kursstunden
vermieden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit
mit honorarpflichtigen Privatstunden das Versäumte
nachzuholen
SONDERREGELUNG AUSSETZEN MEHRERER
WOCHEN IM HOBBYKURS
KRANKHEIT / UNFALL
Paare, die aus persönlichen Gründen
für eine gewisse Zeit aussetzen wollen,
können danach nicht mehr in den betreffenden
Hobbykurs eintreten, vorausgesetzt, der Platz
wurde nicht anderweitig besetzt und man nimmt
Privatstunden, um den verpassten Stoff nachzuarbeiten.
Die Wiedereintrittsgebühr in den Hobbbykurs
kostet Fr. 150.-/ Person
bei längerer Krankheit/Unfall bis vier
Wochen (4 Hobbykursabende) wird man nicht vom
Hobbykursbeitrag freigestellt. Der verpasste
Kursstoff kann jedoch nach Vorlage eines Arztzeugnisses
nachgeholt werden. Dauert die Krankheit/Unfall
mehr als vier Wochen (4 Hobbykursabende), wird
man ab der 5. Woche (ab dem 5. Hobbykursabend)
vom Hobbykursbeitrag freigestellt. Die Freistellung
gilt so lange, wie das Arztzeugnis ausgestellt
ist.
KÜNDIGUNG
Grundkurse (TK 1), Fortsetzungskurse (TK 2-5),
Spezialkurse und Workshops sind unkündbar.
Sie enden mit dem Datum der entsprechenden Kursperiode
automatisch ohne Kündigung
Hobbykurse können hingegen unter Einhaltung
einer Frist von 30 Tagen erstmals auf das Ende
der zweiten Kursperiode gekündigt werden.
Danach gilt eine Kündigungsfrist von 30
Tagen auf das Ende einer der folgenden Kursperioden.
Die Kündigung muss schriftlich mit eingeschriebenem
Brief erfolgen. Erfolgt keine Kündigung,
verlängert sich der Hobbykurs automatisch
um eine Kursperiode
die außerordentliche Kündigung aus wichtigen, von der Rechtsprechung anerkannten Gründen bleibt gegenseitig vorbehalten
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
die Dance Factory GmbH schließt jede vertraglich oder außervertraglich Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die den Kursteilnehmern im Zusammenhang mit den von der Dance Factory GmbH vertraglich zu erbringenden Leistungen und während des Aufenthaltes in deren Räumlichkeiten entstehen. Dieser Haftungsausschluss entfällt, soweit Ansprüche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Dance Factory GmbH verursacht werden
NEBENABREDEN /ZUSICHERUNGEN
Nebenabreden oder vertragliche Zusicherungen irgendwelcher Art von Dance Factory GmbH besteht keine
GERICHTSSTAND
der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien
ist Arlesheim/BL